Führerschein mit 17 – Auto

 

Gerade erst erfolgreich Führerschein erworben, sind junge Leute besonders häufig in Verkehrsunfälle verwickelt. Denn um sicher fahren zu können, brauchen junge Autofahrerinnen und Autofahrer neben einer fundierten Fahrausbildung vor allem eins: Erfahrung. Die neu erworbenen Fertigkeiten weiter trainieren und dabei sicher Autofahren – das Modell „Begleitetes Fahren mit 17“ macht es Fahranfängern einfach. Man kann mit 17 Jahren bis zum 18. Geburtstag so oft man will am Steuer sitzen – es muss nur ein/e erfahrene/r Begleitperson mit dabei sein. Den vollwertigen Führerschein erhält man dann zum 18. Geburtstag. Die Vorteile liegen auf der Hand: Ist man erstmals allein unterwegs, fühlt man sich deutlich sicherer und routinierter. Und so funktioniert „BF17“: Will man „begleitet fahren“, kann man sich schon mit 16 ½ Jahren bei uns anmelden. Bei uns absolvierst du dieselbe Fahrausbildung wie alle anderen Fahrschüler auch. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommst du als BF 17-Teilnehmer nach deinem  17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Modell „Begleitetes Fahren“. fahrschule_stroeker_bus
Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du dann in Begleitung einer der Behörde gemeldeten Person Auto fahren. Diese Person muss zwingend auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein („Begleitauflage“). Der Erfolg ist wissenschaftlich bestätigt: Bei „BF 17“ gibt es nur ganz wenige Unfälle. Und auch nach der Begleitphase fährt man sicherer: Statistisch belegt verursachen BF 17-Teilnehmer, wenn sie allein unterwegs sind, etwa 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen Fahranfänger, die zuvor nicht bei „BF 17“ mitgemacht haben.

 

Achtung: Wichtige Info für Begleiter!

Begleitperson eines BF17- Fahranfängers kann jeder werden, der

  • 30 Jahre oder älter ist
  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B (früher: Klasse 3) besitzt und
  • nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (ab 01.05.2014) bzw. drei Punkte im Verkehrszentralregister (bis 30.04.2014) hat.

Wichtig: Während der Fahrten gilt für den Begleiter die 0,5-Promille-Grenze. Ebenfalls darf er/sie  nicht unter Drogeneinfluss stehen. Die Verantwortung dafür, dass diese Auflagen eingehalten werden, trägt die Fahranfängerin oder der Fahranfänger selbst.

Am häufigsten begleiten Mama und Papa die Jugendlichen, aber auch Großeltern, Nachbarn oder Arbeitskollegen können Begleiter sein. Voraussetzung ist, dass sie in der Prüfungsbescheinigung des jungen Fahrers eingetragen werden und die Eltern einverstanden sind. Die Anzahl möglicher Begleitpersonen ist unbegrenzt.

Begleitpersonen müssen nicht speziell geschult werden. Es schadet jedoch nicht, wenn Sie sich gemeinsam mit dem Fahranfänger auf BF17 vorbereiten. Sprechen Sie uns gerne persönlich an, wir erklären Ihnen Ihre Aufgaben und erläutern gerne, wie Sie sich während der Fahrt angemessen verhalten.

Aufmerksamer Ansprechpartner und Unterstützer: Ja! – Ersatzfahrlehrer/-in: Nein!

Während des gemeinsamen Fahrens profitieren die Jugendlichen von der Erfahrung, Ruhe und Voraussicht erfahrener Erwachsener. Sie vermitteln den jungen Fahranfängern Sicherheit und vermeiden Stress. Durch ihre Anwesenheit fühlen sich die BF17-Teilnehmer häufig sicherer.

Ein Begleiter soll das Verkehrsgeschehen aufmerksam verfolgen und dem Jugendlichen stets mit Rat zur Verfügung stehen. Begleiter sollen loben und auch Kritik am Fahrstil äußern, wenn angebracht. Sie dürfen allerdings keinesfalls selbst ins Fahren eingreifen. Das könnte für alle Beteiligten gefährlich werden.